Definition und Arten
Kontrahentenrisiko (englisch: counterparty risk oder credit risk) ist das Ausfallrisiko einer Vertragspartei. Im Rohstoffhandel: Pre-Settlement Risk - Risiko vor Lieferung/Zahlung, dass Gegenpartei insolvent wird oder nicht liefert. Settlement Risk - Risiko beim Austausch von Ware gegen Zahlung (Herstie-Risiko / Lieferverzug). Replacement Risk - Risiko, dass ein ausgefallener Kontrakt nur zu schlechteren Marktbedingungen ersetzt werden kann. Konzentrationsrisiko - Zu viele Kontrakte mit einem einzigen Kontrahenten. Im physischen Rohstoffhandel tritt Kontrahentenrisiko in zwei Formen auf: Lieferausfall (Verkaeuferseitig) und Zahlungsausfall (Kaeuferseitig).
Risikobewertung und Due Diligence
KYC (Know Your Customer): Identitaetspruefung, Adressverifikation, UBO-Ermittlung (Ultimate Beneficial Owner). AML (Anti-Money Laundering): Transaktion auf Geldwaeschehinweise prufen. Bonitaetspruefung: Jahresabschlussanalyse, Schufa/Creditreform, Kreditversicherungsauskunft. Rating: Externe Ratings (Moody's, S&P, Fitch) fuer grosse Gegeparteien. Interne Kreditlinien: Jeder Gegenpartei wird eine maximale Kreditlinie zugewiesen - ueberschreitet ein Kontrakt diese Linie, ist besondere Besicherung erforderlich. Trade Credit Insurance: Euler Hermes, Atradius, Coface bieten Warenkreditversicherungen.
Absicherungsmechanismen
Letter of Credit (L/C): Bankgarantie, die Zahlung sicherstellt, sobald konforme Dokumente vorgelegt werden. Sicherste Methode im Aussenhandel. Bankgarantie: Unwiderrufliche Zahlungszusage der Bank des Verkaufers/Kaeufers. Advance Payment: Vorauszahlung (sicher fuer Verkaeuffer, risikoreich fuer Kaeuffer). Clearing House: Zentrale Gegenpartei (CCP) bei Boersengeschaeften - tritt als Verkaeuffer des Kaeuffers und Kaeuffer des Verkaeuffers auf. Eliminiert bilaterales Kontrahentenrisiko. EUCX-Abwicklungsgarantie: EUCX garantiert Erfullung aller auf der Plattform abgeschlossenen Kontrakte - zentralisiert und standardisiert das Kontrahentenrisiko-Management.
Regulatorische Anforderungen
EMIR: Verpflichtendes Central Clearing fuer standardisierte OTC-Derivate; Margin-Anforderungen fuer bilaterale OTC-Derivate (Initial Margin + Variation Margin). Basel III/IV: Banken muessen Kontrahentenrisiken mit Eigenkapital unterlegen (CVA - Credit Valuation Adjustment). MiFID II: Pflicht zur Pruefung der Eignung von Gegenparteien; Eligible Counterparty, Professional Client, Retail Client - unterschiedliche Schutzanforderungen. KWG: Deutsche Kreditinstitute unterliegen zusaetzlichen Grosskredit-Grenzen (max. 25% des Eigenkapitals je Schuldner).
Haeufige Fragen
Fachlich geprüft
EUCX Fachredaktion · Handel
Dieser Eintrag wurde durch das EUCX-Redaktionsteam fachlich geprüft. Spezialisierung: EU-Rohstoffrecht, institutioneller Warenbörsenhandel, MiFID II und OTF-Regulierung. Aktualisiert: 25. März 2026.