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EUCX / Insights / Lexikon / GwG — Geldwaschegesetz

Regulierung · Lexikon-Eintrag

GwG — Geldwaschegesetz

Das deutsche Geldwaschegesetz (GwG) setzt die EU-Geldwascherichtlinien um und verpflichtet EUCX zu KYC, AML-Screening, Transaktionsuberwachung und Verdachtsmeldungen an die FIU.

Lesezeit

7 min

Aktualisiert

25. März 2026

Rechtsrahmen und Pflichtadressaten

Das Geldwaschegesetz (GwG) in der aktuellen Fassung setzt die 6. EU-Geldwascherichtlinie (AMLD6) in deutsches Recht um. Pflichtadressaten (Paragraph 2 GwG): Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungen, Rechtsanwalte, Notare, Immobilienmakler und Guterhandler. EUCX als Finanzdienstleister und OTF-Betreiber ist Pflichtadressat nach Paragraph 2 Abs. 1 Nr. 5 GwG. Konsequenz fur Teilnehmer: Alle EUCX-Marktteilnehmer mussen KYC-Pruefung (Know Your Customer) und AML-Screening (Anti-Money Laundering) durchlaufen, bevor Handelszugang gewahrt wird.

KYC — Sorgfaltspflichten

Allgemeine Sorgfaltspflichten (Paragraph 10 GwG): Identifizierung des Vertragspartners (Name, Geburtsdatum, Adresse, Identifikationsnummer). Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsstruktur, Organe. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO — Ultimate Beneficial Owner): Alle natuerlichen Personen mit mehr als 25% Kontrolle oder Kapitalanteil mussen identifiziert und im Transparenzregister gepruft werden. Vereinfachte Sorgfalt: Fur niedrigrisikohafte Geschaftsbeziehungen (z.B. boersennotierte Unternehmen). Verstarkte Sorgfalt: Bei politisch exponierten Personen (PEPs), Hochrisikolaendern (FATF-Liste), ungewoehnlichen Transaktionsstrukturen. EUCX-Prozess: Digitale KYC-Strecke mit Dokument-Upload, Liveness-Check und automatisiertem Screening.

AML-Monitoring und Verdachtsmeldungen

Transaktionsuberwachung: Kontinuierliche Uberwachung aller Transaktionen auf AML-Indikatoren. Red Flags: Ungewoehnlich hohe Transaktionsvolumina, Zahlungen uber Drittlander ohne wirtschaftlichen Grund, Zahlungen in bar oder via anonyme Zahlungswege, Preisniveaus weit ausserhalb des Marktstandards, hauffiger Partnerawechsel ohne erklarlichen Grund. Verdachtsmeldung (SAR — Suspicious Activity Report): EUCX ist nach Paragraph 43 GwG verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwasche oder Terrorismusfinanzierung eine Verdachtsmeldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) der deutschen Zollverwaltung zu erstatten. Tipping-Off-Verbot: Es ist verboten, den Verdachtigen uber die Meldung zu informieren.

Sanktionen bei GwG-Verstossen

Bussgelder (Paragraph 56 GwG): Leichtere Verstoosse: bis 100.000 EUR. Schwerwiegende, systematische oder wiederholte Verstoosse: bis zu 1 Mio. EUR oder 2x den erlangten wirtschaftlichen Vorteil. Fur Kreditinstitute und Finanzdienstleister: bis zu 5 Mio. EUR oder 10% des jaehrlichen Gesamtumsatzes. Offentliche Bekanntmachung: BaFin kann GwG-Sanktionen veroeffentlichen. Strafrechtlich: Geldwasche (Paragraph 261 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Teilnahme an Geldwasche: ebenso strafbar. EUCX-Konsequenz: Bei GwG-Verstoessen durch Marktteilnehmer wird Handelszugang sofort gesperrt und FIU informiert.

Haufige Fragen

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Fachlich geprüft

EUCX Fachredaktion · Regulierung

Dieser Eintrag wurde durch das EUCX-Redaktionsteam fachlich geprüft. Spezialisierung: EU-Rohstoffrecht, institutioneller Warenbörsenhandel, MiFID II und OTF-Regulierung. Aktualisiert: 25. März 2026.