Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Instrument, das ab dem 1. Januar 2026 (Übergangsphase seit Oktober 2023) CO₂-Preise auf importierte Waren erhebt, die in der EU keinem vergleichbaren CO₂-Preis unterliegen. Ziel: Verhinderung von 'Carbon Leakage' – also der Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/956.
Betroffene Warengruppen
Sektor 1 – Stahl und Eisen: CN-Codes 7206–7229, inkl. Betonstahl, Walzdraht, Stahlbrammen. Sektor 2 – Aluminium: Primär- und Sekundäraluminium, Aluminiumprodukte. Sektor 3 – Zement: Alle Portlandzementvarianten. Sektor 4 – Düngemittel: Stickstoffdünger, Ammoniumnitrat, Harnstoff. Sektor 5 – Strom: Importierter Strom aus Nicht-EU-Ländern. Sektor 6 – Wasserstoff: Grauer und blauer Wasserstoff. Erweiterung bis 2030: Kommission prüft Ausweitung auf weitere energieintensive Sektoren.
Berechnung des CBAM-Preises
CBAM-Preis = Eingebettete Emissionen (tCO₂e/t Ware) × EUA-Wochenpreis (€/tCO₂e). Beispiel Betonstahl (Import aus der Türkei): Durchschnittliche Emissionen Türkei: ca. 1,8 tCO₂/t Stahl. EU-ETS-Preis (EUA): ca. 65 €/tCO₂ (Stand Q1 2026). CBAM-Aufschlag: 1,8 × 65 = 117 €/t. Bei einem Importpreis von 620 €/t entspricht das einem Aufschlag von ca. +18,9 %. Dies verschiebt die Wettbewerbssituation deutlich zugunsten EU-produzierter Ware.
Implementierungszeitplan
Oktober 2023 – Dezember 2025: Übergangsphase (nur Berichtspflicht, keine Zahlungen). Ab 1. Januar 2026: CBAM-Zertifikate werden kostenpflichtig. 2026–2034: Parallele Phase – EU-ETS-Freiallokationen werden schrittweise abgebaut. Ab 2034: Vollständige CBAM-Implementierung, Ende der Freiallokationen für betroffene Sektoren.
Bedeutung für den EUCX-Handel
Auf EUCX werden ausschließlich Waren gehandelt, die bereits in der EU produziert oder ordnungsgemäß importiert (inkl. CBAM-Zertifikat) wurden. CBAM-Pflichten liegen beim Importeur, nicht bei EUCX. Händler, die Nicht-EU-Stahl auf EUCX anbieten, müssen beim Angebotseintrag den CBAM-Compliance-Status dokumentieren. Das System markiert CBAM-pflichtige Angebote automatisch und zeigt den geschätzten CO₂-Aufschlag im Preisvergleich.
Häufige Fragen
Fachlich geprüft
EUCX Fachredaktion · Regulierung
Dieser Eintrag wurde durch das EUCX-Redaktionsteam fachlich geprüft. Spezialisierung: EU-Rohstoffrecht, institutioneller Warenbörsenhandel, MiFID II und OTF-Regulierung. Aktualisiert: 23. März 2026.