Regelwerk — Formulare
Alle Formulare sind Bestandteil der normativen Dokumente und werden als PDF bereitgestellt. Formulare sind in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden.
Diese Formulare werden im Rahmen des Onboarding-Prozesses benötigt. Der Antrag erfolgt primär online; Dokumente können vorab heruntergeladen werden.
Formeller Antrag auf Zulassung als Handelsteilnehmer der EUCX.
Verwendung: Einmalig bei Erstregistrierung. Enthält Angaben zu Rechtsform, Handelsregister, Geschäftstätigkeit und verantwortliche Ansprechpartner.
Selbstauskunftsbogen für Know-Your-Customer-Verfahren gemäß GwG.
Verwendung: Angaben zu Gesellschafterstruktur, wirtschaftlich Berechtigten (UBO ≥25%), PEP-Status, Geschäftsfeldern und Herkunft der Finanzmittel.
Erklärung zur Offenlegung aller wirtschaftlich Berechtigten gemäß GwG § 3.
Verwendung: Identifizierung aller natürlichen Personen mit ≥25% Kapital- oder Stimmrechtsanteil. Bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Antrag für Unternehmen aus EWR-Staaten und weiteren akkreditierungsfähigen Ländern.
Verwendung: Unternehmen außerhalb Deutschlands aus akkreditierungsfähigen Ländern. Zusätzliche EDD-Dokumente erforderlich.
Die Händlerzertifizierung ist für alle aktiven Börsenhändler verpflichtend. Zertifikate sind 2 Jahre gültig.
Zulassung zur EUCX-Grundausbildung und Level-I-Prüfung.
Verwendung: Für alle natürlichen Personen, die im Namen eines EUCX-Mitglieds Orders platzieren. Pflichtschulung + schriftliche Prüfung.
Verlängerungsantrag für abgelaufene Händlerzertifikate.
Verwendung: Alle 2 Jahre einzureichen. Enthält Nachweis über absolvierte Fortbildungspunkte (CPD) und aktualisierte Selbstauskunft.
Standardformular für Bankgarantien als Sicherheitsleistung.
Verwendung: Mitglieder, die Bankgarantie als Alternative zur Barkaution einreichen möchten. Muss von EUCX-anerkannter Bank ausgestellt sein.
Antrag auf Erhöhung des genehmigten Handelsvolumens.
Verwendung: Bei Bedarf höherer Handelslimiten. Erfordert aktualisierte Bonitätsdokumentation und ggf. erhöhte Sicherheitsleistung.
Alle Streitigkeiten aus EUCX-Handelsgeschäften werden gemäß DOK-12 zunächst dem Schlichtungsverfahren, dann dem Schiedsverfahren unterzogen.
Formloser Antrag zur Einleitung des EUCX-Schlichtungsverfahrens.
Verwendung: Erste Stufe der Streitbeilegung. Einzureichen bei der EUCX-Schiedskommission. Kostenlos, Frist: 20 Werktage nach Streitentstehung.
Formelle Einleitung des Schiedsverfahrens nach ZPO §§ 1025 ff.
Verwendung: Falls Schlichtung scheitert. Schriftlich bei der EUCX-Schiedskommission einzureichen. Schiedsgebühr nach Streitwert.
Vertragsvorlagen stehen in DOK-06 als PDF zur Verfügung. Die Verwendung der EUCX-Standardvorlagen wird dringend empfohlen.
Standardkaufvertrag für physische Warenlieferungen auf der EUCX.
Verwendung: Wird nach jedem Orderbuch-Abschluss automatisch generiert. Kann auch für außerbörsliche Geschäfte zwischen EUCX-Mitgliedern verwendet werden.
Langfristiger Rahmenvertrag für wiederkehrende Geschäftsbeziehungen.
Verwendung: Für EUCX-Mitglieder, die regelmäßig Geschäfte miteinander abschließen und Konditionen vorab vereinbaren möchten.
Hinweis: Alle Formulare sind in den jeweiligen normativen Dokumenten enthalten. Ausgefüllte Formulare sind an compliance@eucx.eu zu übermitteln. ← Zurück zum Regelwerk