Regelwerk — Rechtsgrundlagen
Als physische Spot-Warenhandelsplattform operiert die EUCX im Rahmen des allgemeinen EU-Handels- und Vertragsrechts. Der folgende Überblick zeigt, welche Gesetze anwendbar sind — und welche ausdrücklich nicht.
Primäre Rechtsgrundlage des EUCX-Handelsbetriebs
Alle Kauf- und Rahmenverträge auf der EUCX basieren auf BGB §§ 433 ff. (Kaufrecht). Schuldrechtliche Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer.
Grundlage aller Handelskontrakte, Mängelrüge, Rücktrittsrechte, Gewährleistung
Beide Parteien sind Kaufleute (§§ 1–7 HGB). Handelsbrauch, Rügepflicht (§ 377 HGB), Handelskauf, Kommissionsrecht.
Rügepflicht bei Lieferung, Handelsbräuche, Orderbuch-Abschlüsse als Handelsgeschäfte
EUCX-Schiedsklauseln in allen Kontrakten. Schiedssprüche vollstreckbar wie gerichtliche Urteile.
Grundlage der EUCX-Schiedskommission (DOK-12); Frankfurt als Schiedsort
Preisbildung auf der EUCX muss wettbewerbskonform sein. Bundeskartellamt überwacht marktbeherrschende Stellung.
Preisüberwachung, Verbot von Preisabsprachen, Meldepflichten bei Marktkonzentration
Regulatorische Compliance-Anforderungen für den Plattformbetrieb
EUCX betreibt einen organisierten Marktplatz mit regelmäßigen Transaktionen. KYC-Pflichten, Verdachtsmeldungen an FIU, Transaktionsmonitoring.
Vollständige KYC/AML-Prüfung aller Mitglieder, UBO-Erfassung, FIU-Meldungen, Enhanced Due Diligence für Hochrisikoländer
Als Grundlage des deutschen GwG direkt relevant. Anforderungen an Risikobewertung, PEP-Screening, UBO-Register.
Umgesetzt über GwG; EUCX-Mitgliedschaft setzt AMLD5-konforme Due Diligence voraus
Länderspezifische Risikobewertung. FATF-Hochrisikoländer unterliegen Enhanced Due Diligence (EDD) bei EUCX.
Länderrisikokategorien NR-1/NR-2/NR-3 in DOK-18 (Nicht-Residenten-Akkreditierung)
Die EUCX handelt ausschließlich physische Spotware — kein Finanzinstrument, kein Derivat
MiFID II gilt für Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, strukturierte Produkte). Physische Spotware-Lieferverträge sind explizit ausgenommen (Art. 2 Abs. 1 lit. d–f MiFID II). Die EUCX ist kein OTF/MTF/RM.
EUCX handelt nicht als regulierter Handelsplatz gemäß MiFID II. Keine BaFin-Lizenz als OTF erforderlich.
MAR gilt für Finanzinstrumente an geregelten Märkten. Physische Waren sind keine Finanzinstrumente i.S.d. MAR.
Marktmissbrauch auf EUCX wird über GWB (Kartellrecht) und GwG adressiert, nicht über MAR
EMIR gilt für OTC-Derivate und deren Clearing. Physische Spotgeschäfte sind keine Derivate.
Clearing auf EUCX erfolgt bilateral nach BGB/HGB-Treuhandrecht (DOK-19), nicht nach EMIR
Warenspezifische Anforderungen für den grenzüberschreitenden Handel
CBAM betrifft physische Warenimporte bestimmter CO₂-intensiver Güter (Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Elektrizität) aus Nicht-EU-Ländern. Gilt für Käufer, die Waren importieren.
EUCX-Mitglieder, die CBAM-Waren aus Drittländern kaufen, unterliegen CBAM-Meldepflichten. EUCX weist in Sektionsreglements darauf hin (DOK-02).
EU-Sanktionen verbieten Warenlieferungen an sanktionierte Personen/Länder. EUCX muss Sanktionsscreening durchführen.
Vollständiges Sanktionsscreening aller Mitglieder und Transaktionen. Transaktionen mit sanktionierten Parteien werden blockiert.
Branchenstandard für Lieferbedingungen im internationalen Warenhandel. EUCX-Kontrakte verwenden Incoterms 2020 als Standard.
Alle Lieferkontrakte auf EUCX definieren Incoterms 2020 (EXW, FCA, CIF, DAP, DDP etc.)
Datenschutzrechtliche Anforderungen für den Plattformbetrieb
EUCX verarbeitet personenbezogene Daten (KYC-Dokumente, UBO-Daten, Handelshistorie). DSGVO-Konformität ist Pflicht.
Datenschutzerklärung, Data Processing Agreements, Löschkonzept, DSGVO-konforme KYC-Datenspeicherung
DORA ist für regulierte Finanzinstitute verpflichtend. Da EUCX kein MiFID II-reguliertes Institut ist, gilt DORA nicht direkt.
EUCX orientiert sich freiwillig an DORA-Standards für IT-Sicherheit und Business Continuity (DOK-11)
Rechtlicher Hinweis
Dieser Überblick dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen zu Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt. Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten. ← Zurück zum Regelwerk