EUCX
European Union Commodity Exchange
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BaFin-regulierte Handelsplattform · Frankfurt am Main · MiFID II OTF
TLS 1.3 DSGVO-konform
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Regelwerk — Rechtsgrundlagen

EU-Rechtsrahmen

Als physische Spot-Warenhandelsplattform operiert die EUCX im Rahmen des allgemeinen EU-Handels- und Vertragsrechts. Der folgende Überblick zeigt, welche Gesetze anwendbar sind — und welche ausdrücklich nicht.

ANWENDBAR
NICHT ANWENDBAR
FREIWILLIG

Kernrecht: Handels- und Vertragsrecht

Primäre Rechtsgrundlage des EUCX-Handelsbetriebs

BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
ANWENDBAR
Begründung

Alle Kauf- und Rahmenverträge auf der EUCX basieren auf BGB §§ 433 ff. (Kaufrecht). Schuldrechtliche Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer.

Relevanz für EUCX

Grundlage aller Handelskontrakte, Mängelrüge, Rücktrittsrechte, Gewährleistung

HGB
Handelsgesetzbuch
ANWENDBAR
Begründung

Beide Parteien sind Kaufleute (§§ 1–7 HGB). Handelsbrauch, Rügepflicht (§ 377 HGB), Handelskauf, Kommissionsrecht.

Relevanz für EUCX

Rügepflicht bei Lieferung, Handelsbräuche, Orderbuch-Abschlüsse als Handelsgeschäfte

ZPO §§ 1025 ff.
Zivilprozessordnung – Schiedsrecht
ANWENDBAR
Begründung

EUCX-Schiedsklauseln in allen Kontrakten. Schiedssprüche vollstreckbar wie gerichtliche Urteile.

Relevanz für EUCX

Grundlage der EUCX-Schiedskommission (DOK-12); Frankfurt als Schiedsort

GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
ANWENDBAR
Begründung

Preisbildung auf der EUCX muss wettbewerbskonform sein. Bundeskartellamt überwacht marktbeherrschende Stellung.

Relevanz für EUCX

Preisüberwachung, Verbot von Preisabsprachen, Meldepflichten bei Marktkonzentration

Geldwäscheprävention & Compliance

Regulatorische Compliance-Anforderungen für den Plattformbetrieb

GwG
Geldwäschegesetz (AMLD6-Umsetzung)
ANWENDBAR
Begründung

EUCX betreibt einen organisierten Marktplatz mit regelmäßigen Transaktionen. KYC-Pflichten, Verdachtsmeldungen an FIU, Transaktionsmonitoring.

Relevanz für EUCX

Vollständige KYC/AML-Prüfung aller Mitglieder, UBO-Erfassung, FIU-Meldungen, Enhanced Due Diligence für Hochrisikoländer

EU 2015/849
Geldwäscherichtlinie 5 (AMLD5)
ANWENDBAR
Begründung

Als Grundlage des deutschen GwG direkt relevant. Anforderungen an Risikobewertung, PEP-Screening, UBO-Register.

Relevanz für EUCX

Umgesetzt über GwG; EUCX-Mitgliedschaft setzt AMLD5-konforme Due Diligence voraus

EU 2021/1160
FATF-Empfehlungen (EU-Umsetzung)
ANWENDBAR
Begründung

Länderspezifische Risikobewertung. FATF-Hochrisikoländer unterliegen Enhanced Due Diligence (EDD) bei EUCX.

Relevanz für EUCX

Länderrisikokategorien NR-1/NR-2/NR-3 in DOK-18 (Nicht-Residenten-Akkreditierung)

Nicht anwendbar: Finanzmarktrecht

Die EUCX handelt ausschließlich physische Spotware — kein Finanzinstrument, kein Derivat

MiFID II
Markets in Financial Instruments Directive II (EU 2014/65)
NICHT ANWENDBAR
Begründung

MiFID II gilt für Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, strukturierte Produkte). Physische Spotware-Lieferverträge sind explizit ausgenommen (Art. 2 Abs. 1 lit. d–f MiFID II). Die EUCX ist kein OTF/MTF/RM.

Relevanz für EUCX

EUCX handelt nicht als regulierter Handelsplatz gemäß MiFID II. Keine BaFin-Lizenz als OTF erforderlich.

MAR
Market Abuse Regulation (EU 596/2014)
NICHT ANWENDBAR
Begründung

MAR gilt für Finanzinstrumente an geregelten Märkten. Physische Waren sind keine Finanzinstrumente i.S.d. MAR.

Relevanz für EUCX

Marktmissbrauch auf EUCX wird über GWB (Kartellrecht) und GwG adressiert, nicht über MAR

EMIR
European Market Infrastructure Regulation (EU 648/2012)
NICHT ANWENDBAR
Begründung

EMIR gilt für OTC-Derivate und deren Clearing. Physische Spotgeschäfte sind keine Derivate.

Relevanz für EUCX

Clearing auf EUCX erfolgt bilateral nach BGB/HGB-Treuhandrecht (DOK-19), nicht nach EMIR

EU-Handelsrecht & Warenverkehr

Warenspezifische Anforderungen für den grenzüberschreitenden Handel

CBAM (EU 2023/956)
Carbon Border Adjustment Mechanism
ANWENDBAR
Begründung

CBAM betrifft physische Warenimporte bestimmter CO₂-intensiver Güter (Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Elektrizität) aus Nicht-EU-Ländern. Gilt für Käufer, die Waren importieren.

Relevanz für EUCX

EUCX-Mitglieder, die CBAM-Waren aus Drittländern kaufen, unterliegen CBAM-Meldepflichten. EUCX weist in Sektionsreglements darauf hin (DOK-02).

EU 269/2014 ff.
EU-Sanktionsverordnungen (Russland, Belarus, Iran etc.)
ANWENDBAR
Begründung

EU-Sanktionen verbieten Warenlieferungen an sanktionierte Personen/Länder. EUCX muss Sanktionsscreening durchführen.

Relevanz für EUCX

Vollständiges Sanktionsscreening aller Mitglieder und Transaktionen. Transaktionen mit sanktionierten Parteien werden blockiert.

Incoterms 2020
International Commercial Terms (ICC)
ANWENDBAR
Begründung

Branchenstandard für Lieferbedingungen im internationalen Warenhandel. EUCX-Kontrakte verwenden Incoterms 2020 als Standard.

Relevanz für EUCX

Alle Lieferkontrakte auf EUCX definieren Incoterms 2020 (EXW, FCA, CIF, DAP, DDP etc.)

Datenschutz & IT

Datenschutzrechtliche Anforderungen für den Plattformbetrieb

DSGVO (EU 2016/679)
Datenschutz-Grundverordnung
ANWENDBAR
Begründung

EUCX verarbeitet personenbezogene Daten (KYC-Dokumente, UBO-Daten, Handelshistorie). DSGVO-Konformität ist Pflicht.

Relevanz für EUCX

Datenschutzerklärung, Data Processing Agreements, Löschkonzept, DSGVO-konforme KYC-Datenspeicherung

DORA (freiwillig)
Digital Operational Resilience Act (EU 2022/2554)
FREIWILLIG
Begründung

DORA ist für regulierte Finanzinstitute verpflichtend. Da EUCX kein MiFID II-reguliertes Institut ist, gilt DORA nicht direkt.

Relevanz für EUCX

EUCX orientiert sich freiwillig an DORA-Standards für IT-Sicherheit und Business Continuity (DOK-11)

Rechtlicher Hinweis

Dieser Überblick dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen zu Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt. Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten. ← Zurück zum Regelwerk