Grundlagen und Anwendungsbereich
REACH steht fuer Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, in Kraft seit 1. Juni 2007, verwaltet von der Europaeischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. Ziel: Schutz menschlicher Gesundheit und Umwelt vor Chemikalienrisiken; Foerderung der Substitution gefaehrlicher Stoffe. Anwendungsbereich: Alle chemischen Stoffe - also auch Metalle, Legierungen, Schlacken - sofern sie hergestellt, importiert oder in der EU genutzt werden. Ausnahmen: Radioaktive Stoffe (Euratom), Abfaelle (Abfallrahmenrichtlinie), Lebensmittel.
REACH und Metalle
Metalle sind Stoffe im Sinne von REACH und mussen registriert werden, wenn sie >= 1 Tonne/Jahr produziert oder importiert werden. Besonderheiten fuer Metalle: Metalle in ihrer Grundform (z.B. Kupfer-Kathoden) gelten als Stoffe. Legierungen gelten als Gemische - keine eigene Registrierungspflicht fuer die Legierung selbst, aber fuer die enthaltenen Stoffe. Kritische Metalle: Blei, Cadmium, Chrom (VI), Quecksilber, Nickel-Verbindungen unterliegen besonderen Beschraenkungen (Anhang XVII). SVHC-Liste (Substances of Very High Concern): Stoffe mit krebserregenden, erbgutveraendernden oder fortpflanzungsschaedigenden Eigenschaften - regelmaessig aktualisiert.
REACH in der Rohstoff-Lieferkette
Downstream-User (DU): Unternehmen, die REACH-registrierte Stoffe verwenden. Sie mussen Sicherheitsdatenblaetter (SDS - Safety Data Sheets) fuhren und an Kunden weitergeben. Importeur-Pflichten: Importeure aus Nicht-EU-Laendern mussen REACH-Registrierung selbst durchfuhren (nicht automatisch durch den aussereuropaeischen Hersteller). Only Representative (OR): Nicht-EU-Hersteller kann einen OR in der EU benennen, der REACH-Registrierung ubernimmt. SVHC-Informationspflicht: Ab 0,1% SVHC-Gehalt in Erzeugnissen muss Information an Kunden und ECHA gemeldet werden. Praktische Konsequenz im Rohstoffhandel: Mill Certificate reicht nicht allein; zusaetzlich SDS und ggf. SVHC-Deklaration erforderlich.
Sanktionen und Compliance
REACH-Verstoss ist eine Ordnungswidrigkeit nach ChemG (Chemikaliengesetz). Bussgeld: Bis zu 50.000 EUR pro Verstoss. Strafrechtlich: Bei vorsaetzlichem Inverkehrbringen nicht-registrierter Stoffe bis 2 Jahre Freiheitsstrafe (Paragraph 27a ChemG). Marktuberwachung: Zollbehorden pruefen REACH-Konformitaet bei Importen. Ruckruf: Nicht-konforme Ware muss aus dem Verkehr gezogen werden. EUCX-Compliance: EUCX fordert REACH-Konformitaetserklarung bei allen importierten Rohstoffen als Teil der Handelsdokumentation.
Haeufige Fragen
Fachlich geprüft
EUCX Fachredaktion · Regulierung
Dieser Eintrag wurde durch das EUCX-Redaktionsteam fachlich geprüft. Spezialisierung: EU-Rohstoffrecht, institutioneller Warenbörsenhandel, MiFID II und OTF-Regulierung. Aktualisiert: 25. März 2026.